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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft enerpy GmbH

-nachfolgend enerpy genannt-

I. Allgemeines

1. Die folgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle zwischen enerpy und Ihren Abnehmern (Besteller) getätigten Geschäfte, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

2. Nebenabreden sind nur wirksam, denn sie von enerpy schriftlich bestätigt sind. Vom Vertreter übermittelte Bestellaufträge sowie vom Vertreter abgegebene Erklärungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung von enerpy verbindlich. Termindispositionen vom Besteller sind nur rechtsverbindlich wenn sie von enerpy schriftlich bestätigt sind.

3. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit diesen Bedingungen auch für die weitere Geschäftsverbindung ausdrücklich

einverstanden. Auf dem Bestellzettel oder anderen Schriftstücken vorgedruckte abweichende Bedingungen werden nicht durch Schweigen von enerpy oder durch deren Lieferung Vertragsinhalt.

4. Für gelieferte Fremdsoftware oder

Individualprogramme erwirbt der Besteller ein unbegrenztes Nutzungsrecht. Er verpflichtet sich,

die mitgelieferten Bestimmungen für das Nutzungsrecht unterschrieben an enerpy zurückzusenden (Software- Lizenz-Vertrag). Des Weiteren verpflichtet er sich insbesondere, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen bzw. zu untersagen. Ansonsten wird der Besteller Schadensersatzpflichtig. Auch die Weitergabe von URL`s, Zugängen (Benutzernamen & Passwörter), unerheblich ob von Echt- bzw. Testzugängen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Für alle Schäden die aus einer Weitergabe entstehen haftet derjenige welche die Weitergabe ausgeführt oder veranlasst hat.

5. Standardsoftware ohne Anpassungen wird im Rahmen eines Kaufvertrages überlassen, kundenseitige Anpassungen werden als Dienstvertrag erstellt, der Kunde hat einen Projektleiter zu benennen, der die Anpassungen überwacht und abnimmt.

II. Angebot und Lieferfrist

1. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

2. Ist die Lieferung nicht ausdrücklich schriftlich zu einer fest bestimmten Zeit oder innerhalb einer fest bestimmten Frist vereinbart, werden Liefertermine

nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferung kann sich auf die Erbringung von Programmen oder die Erbringung bestimmter Leistungen (z.B. Beratung) erstrecken.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von enerpy aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner behält sich enerpy das Eigentum an den gelieferten Produkten („Vorbehaltsware“) vor.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum von enerpy hinweisen und enerpy unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Vertragspartner trägt alle Kosten eines Interventionsverfahren und sonstiger Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Zugriff Dritter.

3. Sofern enerpy zur Ausübung es Eigentumsvorbehaltes berechtigt ist, gewährt der Vertragspartner enerpy zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zur geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. Betriebsgelände.

IV. Lieferung & Verpackung

1. Die Verpackung erfolgt nach fachüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung auf Wunsch des Bestellers wird von enerpy besonders berechnet.

2. Alle Lieferungen erfolgen unfrei. Wünscht der Besteller eine besondere Versandart, so werden die Mehrkosten dieses Versandes dem Besteller in Rechnung gestellt.

V. Gefahrenübergang

1. Die Gefahr für die Lieferung - auch bei frachtfreier Lieferung – geht ab Lager enerpy auf den Besteller über.

VI. Preise und Zahlungen

1. Sind die Preise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Berechnung zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen. Preisanpassungen können vorgenommen werden, wenn die Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis unzumutbar wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Maßgebend ist das Zahlungseingangsdatum.

2. Kommt der Besteller mit der Zahlung für eine oder mehrere Rechnungen ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte Forderung sofort fällig gestellt. Außerdem sind die geschuldeten Beträge vorbehaltlich der Geltendmachung eines Verzugsschadens mit 10% ab Fälligkeit zu verzinsen.

3. Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter sind nur wirksam wenn diese mit einer gültigen Inkassovollmacht versehen sind.

VII. Gewährleistung

1. Gewährleistung ( Garantie) Hardware

1.1 Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Bestimmung des jeweiligen Erstellers, i.d.R. auf eine Zeit von 6 Monaten ab Versand bei enerpy. Sie erstreckt sich auf kostenlose Fehler-beseitigung, ggf. Austausch der Hardware oder deren Teile bei enerpy (Bring-in-Service).

1.2 Die Anlieferung durch den Kunden

erfolgt frei enerpy, der Versand durch enerpy unfrei. Übernimmt enerpy den Transport der Ware, werden Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

2. Gewährleistung Software

2.1 Für Mängel an Programmträgern gewährleistet enerpy, dass diese bei Übergabe keine Material oder Herstellungsfehler haben. Sollte ein Programmträger fehlerhaft sein, so wird er von enerpy innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Übergabe an enerpy an den Besteller ersetzt.

2.2 Nach dem heutigen Stand der Technik kann nur sichergestellt werden, dass die Software entsprechend Ihrer Beschreibung funktioniert, nicht aber, dass sie absolut fehlerfrei ist. Insbesondere übernimmt enerpy keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Bestellers genügen oder in der getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Bei von enerpy erstellter Software gilt ersatzweise die von enerpy erstellte und dem Besteller ausgehändigte (unterschriebene) Leistungsbeschreibung, (Pflichtenheft).

2.3 Ist jedoch die Software nicht funktionsfähig so hat der Besteller in Bezug auf die nicht funktionsfähige Software innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrags.

2.4 Weitere Ansprüche im Zusammenhang mit der Software gegen enerpy bleiben ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem von enerpy zu vertretenden grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verschulden.

VIII. Haftungsbeschränkung

1. enerpy haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung nur, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung ist auf die Höhe des

tatsächlichen bezahlten Kaufpreises

begrenzt.

2. Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn haftet enerpy nicht.

3. enerpy haftet nicht für Datenverluste oder Datenzerstörung. Der Vertragspartner hat angemessene Vorsorge zu tragen gegen Datenverluste, insbesondere dadurch, dass er mindestens einmal täglich Sicherungskopien aller Programme und Daten in maschinenlesbarer Form erstellt.

IX. Telekommunikation

Kommen bei der Pflege von Software Telekommunikationseinrichtungen zum Einsatz, ist jede Partei selbst für die richtige Wahl der Verfügbarkeit dieser Einrichtungen für Ihren Bedarf verantwortlich. enerpy haftet nicht für die Entstellung oder Verlust von Daten oder Verarbeitungsergebnissen während des Versendens von Daten mit diesen Einrichtungen.

X. Auslandsgeschäfte

1. Die Bestimmungen der Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.

2. Der direkt oder indirekte Transport in Länder außerhalb der EG und EFTA ist unzulässig, es sei denn, es liegt hierzu im Einzelfall die schriftliche Erlaubnis von enerpy vor.

XI. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Vertrages stehenden Angaben werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei uns oder uns verbundenen Unternehmen verarbeitet: die Anschrift des jeweiligen Datenempfängers wird auf Wunsch mitgeteilt.

XII. Gerichtsstand

Für alle sich aus der laufenden Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten ergebenden juristischen Auseinandersetzung auch für Klagen im Urkunden oder Wechselprozess – ist das Amtsgericht Stuttgart örtlich und sachlich ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes zuständig.


 

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